
Anschrift:
Grandtech GmbH
c/o JET GmbH
Am Weimarer Berg 6
99510 Apolda
Germany
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Kontakt
| Telefon: | 01805-778830 |
| Telefax: | |
| E-Mail: | info@grandtech.de |
| Web: | http://www.grandtech.de |
Geschäftsführer: Herr Joseph Huang | Herr Joachim Kolano
Sitz der Gesellschaft: Jena | Handelsregister: Jena HRB 500508
UstID: DE 249808928 | WEEE-Rg.-Nr.: DE 14480697
Sitz der Gesellschaft: Jena | Handelsregister: Jena HRB 500508
UstID: DE 249808928 | WEEE-Rg.-Nr.: DE 14480697
Rechtliches:
Texte, Bilder, Grafiken, Sounds, Animationen, Ton, Charts und Videos sowie deren Anordnung unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Die Vervielfältigung, Abänderung, Übertragung oder Veröffentlichung eines Teils oder des gesamten Inhaltes dieser Website ist, außer zum privaten, nicht kommerziellen Zweck, in jedlicher Form verboten.
Es ist jedoch insbesondere erlaubt, Bildmaterial und Daten unserer Produkte zu verwenden, deren Download ausdrücklich angeboten wird. Alle auf dieser Website enthaltenen Kennzeichen (geschützte Marken, wie Logos und geschäftliche Bezeichnungen) sind Eigentum der GrandTech GmbH oder Dritter und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht verwandt, dauerhaft heruntergeladen, kopiert oder verbreitet werden.
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Bitte beachten Sie:
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2. Versuchen Sie bitte Ihr Anliegen prägnant und kurz zu beschreiben.
3. Wir melden uns bei Ihnen so schnell wie möglich.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsschluss
1.1. Der Auftragserteilung liegen ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers zugrunde, die spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte vereinbart sind. Anders lautende oder abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind unwirksam, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers sowie mündliche Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Verkäufers werden nur Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wird.
1.4. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers oder bei Nichtabnahme kann der Verkäufer bis zu 30 % der gesamten Rechnungssumme, ohne weiteren Nachweis eines eingetretenen Schadens, als Schadensersatz und entgangenen Gewinn geltend machen.
2. Angebote
2.1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Konstruktive Änderungen bleiben bis zur Auslieferung zulässig, wenn der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt wird.
2.2. Bei dem Verkäufer eingehende Bestellungen des Käufers sowie Angebote, Auskünfte und Vereinbarungen der Vertreter des Verkäufers, werden mit schriftlicher Bestätigung oder mit der Ausführung der Bestellung innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Bestellung verbindlich.
2.3. Abrufaufträge ohne verbindlichen Abnahmetermine und verbindliche Abnahmemengen sind für den Verkäufer auch dann unverbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Beiderseits verbindliche Verträge kommen erst dann zustande, wenn die Abnahmetermine und die Abnahmemengen vereinbart sind.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstigem Nachlass sowie ausschließlich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
3.2. Falls nicht im Einzellfall ein Festpreis schriftlich vereinbart ist, wird der am Liefertag geltende Preis berechnet. Unsere Preise sind Dollarkursschwankungen unterworfen und werden kurzfristig ohne Ankündigung angepasst. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle vorangegangenen Preislisten ungültig.
3.3. Gegenüber einem Käufer, der nicht dem Personenkreis § 14 BGB angehört, gilt § 310 / Satz 2 BGB mit der Abweichung, dass der Verkäufer an den Bestellpreis gebunden ist, wenn die Auslieferung innerhalb von 4 Monaten ab Auftragsbestätigung vereinbart ist.
3.4. Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten geben regelmäßig nur angenäherte Preise, nicht den verbindlichen Endpreis wieder.
3.5. Für bereits gelieferte und fakturierte Ware kann keine Rückvergütung gewährt werden.
4. Versand
4.1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten geschlossen.
4.2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werkes / Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
4.3. Gegenüber einem Käufer, der nicht dem Personenkreis des § 14 BGB angehört, gilt 4.2. nicht.
4.4. Transportschäden hat der Käufer dem Fracht führenden Unternehmen sofort bei der Übernahme zu melden und sich bestätigen zu lassen. Ersatzlieferung für transportbeschädigte Ware erfolgt nur gegen Rechnungsstellung.
4.5. Die Mindestbestellung bei Versand beträgt Euro 250,00. Bei Lieferung von Ware im Wert weniger als Euro 500,00 netto, ist der Käufer zur Bezahlung einer zusätzlichen Versandaufwandspauschale von Euro 20,00 netto verpflichtet.
5. Lieferung
5.1. Eine Lieferfrist beginnt erst mit dem Tage zu laufen, an dem zwischen Verkäufer und Käufer die Übereinstimmung über die Bestellung schriftlich vorliegt.
5.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender berechtigt, dem ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.3. Der Verkäufer haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
5.4. Die Vereinbarung eines Liefer- bzw. Leistungstermins begründet kein Fixgeschäft.
5.5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Mängelrügen
6.1. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung beim Käufer schriftlich gerügt werden, unbeschadet der Mängelrüge, die unverzüglich zu erfolgen hat. Nach Ablauf der Frist ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlagen.
6.2. Nicht erkennbare Mängel müssen innerhalb eines Jahres schriftlich beim Verwender gerügt werden. Die Frist beginnt mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist, ist die Rüge von nicht erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.
6.3. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn sich die Ware nicht mehr beim Käufer befindet.
6.4. Mängel, die durch falsche Bedienung, falsche Lagerung, außerordentliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsvorschriften des Verkäufers oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
6.5. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.6. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner 6.4. entsprechend.
7. Zahlungen
7.1. Die Rechnungen des Verkäufers, sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto in bar oder durch Überweisung zu zahlen.
7.2. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen für jeden Einzelfall vor Abholung oder Absendung der Ware schriftlich vereinbart sein.
7.3. Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung gegen gesonderte Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen ausschließlich Erfüllung halber, nicht an Erfüllung Statt, angenommen.
7. 4. Gegenüber der Kaufpreis- oder Reparaturkostenforderung des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen der Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7.5. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte noch offene Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Bei Abzahlungsgeschäften mit Nichtkaufleuten tritt die Fälligkeit der Restschuld bei Rückstand mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ein, sobald der Rückstand 10 % des Preises umfasst.
7.6. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 %, bei Verträgen mit Unternehmern 10 % über dem Basiszinssatz.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen vorbehalten. Die Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Sachen erfolgt bis zur vollen Bezahlung nur zum Zwecke des vorübergehenden Gebrauches. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich der Verkäufer nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
8.2. Der Käufer hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Verkäufer von Pfändungen, Beschädigungen und Untergang der gelieferten Waren oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum des Verkäufers unverzüglich zu verständigen und die Kosten von Maßnahmen des Verkäufers zur Wahrnehmung seiner Eigentumsrechte zu tragen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den beim Verkäufer entstandenen Ausfall.
8.3. Erwirbt der Käufer die Kaufsache zum Zwecke des Weiterverkaufes, so tritt der Erlös an die Stelle des Kaufgegenstandes; entstehende Forderungen des Käufers gegen seine Kunden sind in jeweiliger Höhe der Kaufpreisschuld an den Verkäufer abgetreten, der diese Abtretung annimmt.
8.4. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes stellt keinen Rücktritt dar, sofern kein Abzahlungsgeschäft mit Nichtkaufleuten vorliegt. Der Käufer hat nur Anspruch auf Gutschrift des Erlöses der freihändigen Verwertung der Kaufsache.
8.5. Bei Zahlungsverzug entfällt das Recht des Käufers zum Besitz und zum Gebrauch der Kaufsache.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Anlieferung der vom Verkäufer gelieferten Ware bei dessen Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware, ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
9.3. Bei Verträgen mit Personen, die nicht unter den Personenkreis des § 14 BGB fallen, gilt 9.2. mit der Abweichung, dass die Gewährleistung bei Neuware 2 Jahre beträgt.
9.4. Sollte, trotz der aufgewendeten Sorgfalt, die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird Der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritter unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10. Erfüllungsort und Gerichtssand
10.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG)
10.2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist Jena, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, auch über das Zustandekommen des Vertrages, ist Jena, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.
10.4. Im übrigen ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand für die Fälle, in denen der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt.
11. Allgemeines
11.1. Der Vertrag untersteht ausschließlich Deutschem Recht.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. (sog. salvatorische Klausel; nur notwendig, wenn auf eine stete Individualvereinbarung verzichtet wird).
1. Vertragsschluss
1.1. Der Auftragserteilung liegen ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers zugrunde, die spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte vereinbart sind. Anders lautende oder abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind unwirksam, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers sowie mündliche Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Verkäufers werden nur Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wird.
1.4. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers oder bei Nichtabnahme kann der Verkäufer bis zu 30 % der gesamten Rechnungssumme, ohne weiteren Nachweis eines eingetretenen Schadens, als Schadensersatz und entgangenen Gewinn geltend machen.
2. Angebote
2.1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Konstruktive Änderungen bleiben bis zur Auslieferung zulässig, wenn der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt wird.
2.2. Bei dem Verkäufer eingehende Bestellungen des Käufers sowie Angebote, Auskünfte und Vereinbarungen der Vertreter des Verkäufers, werden mit schriftlicher Bestätigung oder mit der Ausführung der Bestellung innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Bestellung verbindlich.
2.3. Abrufaufträge ohne verbindlichen Abnahmetermine und verbindliche Abnahmemengen sind für den Verkäufer auch dann unverbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Beiderseits verbindliche Verträge kommen erst dann zustande, wenn die Abnahmetermine und die Abnahmemengen vereinbart sind.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstigem Nachlass sowie ausschließlich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
3.2. Falls nicht im Einzellfall ein Festpreis schriftlich vereinbart ist, wird der am Liefertag geltende Preis berechnet. Unsere Preise sind Dollarkursschwankungen unterworfen und werden kurzfristig ohne Ankündigung angepasst. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle vorangegangenen Preislisten ungültig.
3.3. Gegenüber einem Käufer, der nicht dem Personenkreis § 14 BGB angehört, gilt § 310 / Satz 2 BGB mit der Abweichung, dass der Verkäufer an den Bestellpreis gebunden ist, wenn die Auslieferung innerhalb von 4 Monaten ab Auftragsbestätigung vereinbart ist.
3.4. Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten geben regelmäßig nur angenäherte Preise, nicht den verbindlichen Endpreis wieder.
3.5. Für bereits gelieferte und fakturierte Ware kann keine Rückvergütung gewährt werden.
4. Versand
4.1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten geschlossen.
4.2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werkes / Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
4.3. Gegenüber einem Käufer, der nicht dem Personenkreis des § 14 BGB angehört, gilt 4.2. nicht.
4.4. Transportschäden hat der Käufer dem Fracht führenden Unternehmen sofort bei der Übernahme zu melden und sich bestätigen zu lassen. Ersatzlieferung für transportbeschädigte Ware erfolgt nur gegen Rechnungsstellung.
4.5. Die Mindestbestellung bei Versand beträgt Euro 250,00. Bei Lieferung von Ware im Wert weniger als Euro 500,00 netto, ist der Käufer zur Bezahlung einer zusätzlichen Versandaufwandspauschale von Euro 20,00 netto verpflichtet.
5. Lieferung
5.1. Eine Lieferfrist beginnt erst mit dem Tage zu laufen, an dem zwischen Verkäufer und Käufer die Übereinstimmung über die Bestellung schriftlich vorliegt.
5.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender berechtigt, dem ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.3. Der Verkäufer haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
5.4. Die Vereinbarung eines Liefer- bzw. Leistungstermins begründet kein Fixgeschäft.
5.5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Mängelrügen
6.1. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung beim Käufer schriftlich gerügt werden, unbeschadet der Mängelrüge, die unverzüglich zu erfolgen hat. Nach Ablauf der Frist ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlagen.
6.2. Nicht erkennbare Mängel müssen innerhalb eines Jahres schriftlich beim Verwender gerügt werden. Die Frist beginnt mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist, ist die Rüge von nicht erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.
6.3. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn sich die Ware nicht mehr beim Käufer befindet.
6.4. Mängel, die durch falsche Bedienung, falsche Lagerung, außerordentliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsvorschriften des Verkäufers oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
6.5. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.6. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner 6.4. entsprechend.
7. Zahlungen
7.1. Die Rechnungen des Verkäufers, sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto in bar oder durch Überweisung zu zahlen.
7.2. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen für jeden Einzelfall vor Abholung oder Absendung der Ware schriftlich vereinbart sein.
7.3. Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung gegen gesonderte Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen ausschließlich Erfüllung halber, nicht an Erfüllung Statt, angenommen.
7. 4. Gegenüber der Kaufpreis- oder Reparaturkostenforderung des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen der Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7.5. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte noch offene Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Bei Abzahlungsgeschäften mit Nichtkaufleuten tritt die Fälligkeit der Restschuld bei Rückstand mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ein, sobald der Rückstand 10 % des Preises umfasst.
7.6. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 %, bei Verträgen mit Unternehmern 10 % über dem Basiszinssatz.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen vorbehalten. Die Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Sachen erfolgt bis zur vollen Bezahlung nur zum Zwecke des vorübergehenden Gebrauches. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich der Verkäufer nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
8.2. Der Käufer hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Verkäufer von Pfändungen, Beschädigungen und Untergang der gelieferten Waren oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum des Verkäufers unverzüglich zu verständigen und die Kosten von Maßnahmen des Verkäufers zur Wahrnehmung seiner Eigentumsrechte zu tragen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den beim Verkäufer entstandenen Ausfall.
8.3. Erwirbt der Käufer die Kaufsache zum Zwecke des Weiterverkaufes, so tritt der Erlös an die Stelle des Kaufgegenstandes; entstehende Forderungen des Käufers gegen seine Kunden sind in jeweiliger Höhe der Kaufpreisschuld an den Verkäufer abgetreten, der diese Abtretung annimmt.
8.4. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes stellt keinen Rücktritt dar, sofern kein Abzahlungsgeschäft mit Nichtkaufleuten vorliegt. Der Käufer hat nur Anspruch auf Gutschrift des Erlöses der freihändigen Verwertung der Kaufsache.
8.5. Bei Zahlungsverzug entfällt das Recht des Käufers zum Besitz und zum Gebrauch der Kaufsache.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Anlieferung der vom Verkäufer gelieferten Ware bei dessen Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware, ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
9.3. Bei Verträgen mit Personen, die nicht unter den Personenkreis des § 14 BGB fallen, gilt 9.2. mit der Abweichung, dass die Gewährleistung bei Neuware 2 Jahre beträgt.
9.4. Sollte, trotz der aufgewendeten Sorgfalt, die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird Der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritter unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10. Erfüllungsort und Gerichtssand
10.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG)
10.2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist Jena, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, auch über das Zustandekommen des Vertrages, ist Jena, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.
10.4. Im übrigen ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand für die Fälle, in denen der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt.
11. Allgemeines
11.1. Der Vertrag untersteht ausschließlich Deutschem Recht.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. (sog. salvatorische Klausel; nur notwendig, wenn auf eine stete Individualvereinbarung verzichtet wird).